Hier das Regelwerk von Silver Sunshine [SiSu], gültig ab 6. März 2018:
1. Grundregeln
Die Gilden-Mitglieder sind als Teil einer aktiven Spielgemeinschaft dazu angehalten bzw. verpflichtet, die grundlegenden Verhaltensregeln einzuhalten. Dazu zählen unter anderen, aber nicht ausschließlich:
a) zu grüßen, wenn man online kommt, sowie sich zu verabschieden, wenn man offline geht,
b) die Vermeidung von persönlichen oder spielbezogenen Konflikten oder Diskriminierung jeglicher Art gegenüber anderen Mitgliedern oder Spielern,
c) unfaires Spielverhalten wie Bugusing oder das Ausnutzen von dubiosen Spielmechaniken zum Nachteil anderer Spieler,
d) unangemessene Ausdrucksweisen sowie öffentliche Unterhaltungen, deren Inhalte nicht für alle anwesenden und teilnehmenden Mitglieder geeignet sind.
2. Gildenzugehörigkeit und -aufnahme
2.1. Die Aufnahme neuer Mitglieder findet direkt oder indirekt statt:
a) Personen, die an einer Aufnahme in die Gilde interessiert sind, können als Voraussetzung einen Eintrag im Gildenforum unter der Rubrik "Bewerbungen und Anfragen" hinterlassen. Dort befindet sich ein Thema mit Richtlinien für die Bewerbung. Bewerbungen, welche die dort aufgelisteten Kriterien nicht erfüllen, können kommentarlos abgelehnt werden. Die Aufnahme oder Ablehnung wird nach Mehrheit durch die Gildenführung entschieden.
b) Neue Mitglieder können von einem Mitglied der Gildenführung oder berechtigtem Mitglied direkt im Spiel rekrutiert und eingeladen werden, bei Bedarf entscheidet eine vorherige Unterhaltung mit dem jeweiligen Mitglied über die Aufnahme.
2.2. Um Mitgliedern das komfortable Kennenlernen neuer Mitspieler zu ermöglichen, ist der Rang für Rekruten (Eisen) auf maximal 6 Spieler begrenzt. Ausnahmen können von der Gilden-Führung genehmigt werden.
2.3. Rekruten absolvieren eine mindestens zwei Wochen dauernde Probezeit in der Gilde, bevor sie zum Mitglied befördert werden können. Die Beförderung wird nach Mehrheit durch die Gildenführung oder durch einen Chef entschieden oder abgelehnt, und kann eine vorherige Unterhaltung mit dem Rekruten beinhalten.
2.4. Rekruten, die länger als sechs Wochen nicht zum Mitglied befördert wurden, werden wieder aus der Gilde entlassen. In Einzelfällen kann eine Beförderung später stattfinden.
2.5. Mitglieder sollten während ihrer Spielzeit hauptsächlich die Gilde Silver Sunshine repräsentieren. Die Teilnahme an Gilden-Missionen setzt die Repräsentierung voraus.
2.6. Mitglieder des Ranges Orichalcum, die nicht einen Großteil ihrer Spielzeit die Gilde Silver Sunshine repräsentieren, werden in den Rang Mithril versetzt, bis die Repräsentierung wieder stattfindet.
3. Aktivität und Leistungen
3.1. Die generelle Teilnahme der Mitglieder in der Gilde sollte sich sozial und/oder spielerisch bemerkbar machen, auch wenn sie sich zusätzlich in anderen Gilden befinden.
3.2. Gilden-Mitglieder sind nicht verpflichtet, bei generellen Aktivitäten oder Unternehmungen anderer Mitglieder teilzunehmen, sollten jedoch motiviert sein, bei Bedarf und wann immer möglich auszuhelfen, wenn andere Mitglieder Unterstützung benötigen, frei nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere".
3.3. Es ist nicht erwünscht, dass Gilden-Mitglieder regelmäßig gildenweite Unternehmungen außerhalb der Gilde absolvieren und diese dann vorsätzlich bei Silver Sunshine aussetzen. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Gilden-Missionen und Raids. Ausnahmen sind im Einzelfall gestattet, wenn es dem Spieler zeitlich nicht möglich ist, zu den regulär geplanten Spielzeiten teilzunehmen.
3.4. Generelle Leistungen innerhalb der Gilde werden folgendermaßen bewertet:
a) sehr positiv: größere Mengen an Materialspenden an den Schatzmeister, Spenden von mehreren Gold an die Gildenbank, reguläre Teilnahme an gildenweiten Aktivitäten (Gilden-Missionen, Raids, Fraktale, etc.), Forenanmeldung,
b) positiv: kleinere Mengen an Materialspenden an den Schatzmeister, Spenden von bis zu ein Gold an die Gildenbank, sporadische Teilnahme an gildenweiten Aktivitäten, Teilnahme per Teamspeak, soziale Aktivität innerhalb der Gilde, das Einhalten der grundlegenden Verhaltensregeln,
c) negativ: keine Material- oder Goldspenden, keine Teilnahme an gildenweiten Aktivitäten, das Nichteinhalten der grundlegenden Verhaltensregeln.
4. Gildenränge und Anwesenheit
4.1. Die Gilden-Führung setzt sich aus den Chefs und den Offizieren zusammen. Das Mitspracherecht aller Mitglieder der Gilden-Führung ist nach demokratischen Prinzipien geregelt. Des Weiteren verfügen die Chefs über Veto-Recht. Das Abstimmungsrecht schafft faire Bedingungen sowie die Vertretung aller Gilden-Mitglieder und deren Rangzuordnung.
4.2. Rangänderungen werden Mitgliedern mit einer Benachrichtigung mitgeteilt. Das beinhaltet Beförderungen aus dem Rekrutenrang (Eisen).
4.3. Mitglieder, die nicht aktiv sind, werden entsprechend folgender Länge ihrer Inaktivität mit einer Benachrichtigung entlassen:
a) Stahl: mindestens 6 Wochen inaktiv.
b) Platin: mindestens 3 Monate inaktiv.
c) Mithril, Abgemeldet: mindestens 6 Monate inaktiv.
d) Orichalcum, Organisator: mindestens 12 Monate inaktiv.
4.4. Mitglieder, die sich im Forum oder bei der Gilden-Führung abgemeldet haben, werden in den Rang Abgemeldet verschoben. Mitglieder des Ranges Mithril oder höher, sowie langjährige Mitglieder anderer Ränge, können im Ermessen der Gildenführung ohne Rücksprache in den Rang Abgemeldet versetzt werden.
4.5. Mitglieder, die insgesamt länger als zwölf Monate inaktiv sind, werden mit einer Benachrichtigung entlassen. Davon ausgenommen sind Mitglieder des Ranges Chef, sowie einzelne Mitglieder im Ermessen der Gildenführung.
4.6. Versetzungen in den Rang Abgemeldet, denen keine Abmeldung vorausging, können bei Rückkehr des entsprechenden Mitglieds eine Degradierung mit sich tragen.
4.7. Mitglieder, die Ihren Guild Wars 2 Kontonamen ohne Mitteilung an die Gildenleitung ändern, werden in den Rang Aushilfe versetzt, bis deren Identität geklärt ist.
4.8. Das Forum hat stets eine aktuelle Liste aller Gildenränge sowie die jeweilige Beschreibung.
5. Disziplinarmaßnahmen
5.1. Verstöße gegen die Gilden- oder grundlegenden Verhaltensregeln werden folgendermaßen behandelt:
a) Leichte oder mittlere Verstöße führen eine Verwarnung oder Degradierung mit sich. Hierzu zählen unter anderem unangemessenes Verhalten wie Überreaktionen oder das Verbreiten negativer Stimmung. Degradierungen geschehen im Ermessensspielraum der einzelnen Mitglieder der Gildenführung.
b) Schwere sowie wiederholte leichte oder mittlere Verstöße führen eine unmittelbare Versetzung mit sich. Diese Verstöße reichen von unangemessenem Verhalten bis zu grenzwertigen Aussagen oder Darstellungen. Versetzungen dieser Art können nach Rehabilitierung eine Degradierung beinhalten.
c) Sehr schwere Verstöße führen eine unmittelbare Entlassung mit sich. Dazu zählen insbesondere Verstöße welche soziale Grundrechte in Frage stellen oder behindern, sowie offene Beleidigungen, Diskriminierung oder Belästigung.
5.2. Disziplinarische Rangänderungen müssen nicht im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Gildenchefs sind berechtigt, diese Maßnahme nach Notwendigkeit auszuführen, Offiziere nach Absprache mit mindestens einem weiteren Mitglied der Gilden-Führung. Das Ausmaß der Disziplinarmaßnahmen liegt im Ermessen der ausführenden Gilden-Führung.
5.3. Wiederholte Verstöße oder Degradierungen können eine Entlassung aus der Gilde mit sich ziehen. Diese geschieht im Ermessensspielraum der Gildenführung und kann ohne Vorwarnung ausgeführt werden. Davon ausgenommen sind Mitglieder des Ranges Chef.
5.4. Gildenmitglieder, die wegen Verstößen gegen die Gildenregeln entlassen wurden, sind für mindestens sechs Monate aus der Gilde ausgeschlossen. Anschließend kann auf Wunsch des Betroffenen eine Neubeurteilung der Lage durch die Gilden-Führung vorgenommen werden. Die Neuaufnahme muss in diesem Fall einstimmig geschehen.
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Zuletzt als neu markiert von Aether am Di. 23. August 2022, 01:29.
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